Steuersätze (gültig ab 01.01.2019)
Gemeindesteuern
Natürliche Personen: 59% der Staatssteuer
Juristische Personen: 5% des Ertrags
und 0.55‰ des Kapitals
Reformierte Kirchensteuern
Einkommen: 0.59% vom steuerpflichtigen Einkommen
Vermögen: 0.059% vom steuerpflichtigen Vermögen
Kapitalabfindung: 0.14% von der Abfindung
Röm.-kath. Kirchensteuern
Einkommen: 7.5% der Staatssteuer
Christ.-kath. Kirchensteuern
Einkommen: 0.7% vom steuerpflichtigen Einkommen
Vermögen: 0.1% vom steuerpflichtigen Vermögen
Kapitalabfindung: 0.14% von der Abfindung
Feuerwehrpflichtersatz
Einkommen: 0.75% des steuerpflichtigen Einkommens
Minimalbetrag: 100.00
Maximalbetrag: 600.00
Achtung!
Die Veranlagung und der Steuerbezug findet per 01.01.2023 durch die Steuerverwaltung BL statt.